Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines und Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Schwimmschule Swimmis und ihren KursteilnehmerInnen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Swimmis kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ändern. Die Änderungen werden den KursteilnehmerInnen per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (online) bekannt gegeben. Die jeweils gültige und verbindliche Fassung der AGB ist abrufbar unter https://swimmis.ch/agb/.

Zustandekommen des Vertrages
Anmeldungen werden nur via das Anmeldeformular entgegengenommen. Mit der Anmeldung zu einem Kurs entsteht noch kein Anspruch auf einen Kurs. Der Vertrag kommt erst mit der Kursbestätigung seitens Swimmis an die KursteilnehmerInnen zustande.

Die Schwimmschule Swimmis hat jedoch das Recht, zu jeder Zeit einen Kurs mangels Teilnehmeranzahl zu streichen. Mit den bereits angemeldeten KursteilnehmerInnen wird Kontakt aufgenommen, um eine allfällige Umbuchung in einen anderen Kurs vorzunehmen.

KursteilnehmerInnen, welche einen Fortsetzungskurs oder dieselbe Kursstufe nochmals besuchen, haben Vorrecht auf einen Platz. Erstanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Allgemeine Kursbestimmungen
Pro Jahr finden 2 Kursblöcke à 13–17 Lektionen statt. Die Kursblöcke sind nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Schulferien eingeteilt. Die genauen und verbindlichen Kursangaben betreffend Kursort, Kurszeiten und Kursdauer können der Kursbestätigung entnommen werden, welche durch das Sekretariat der Schwimmschule Swimmis nach der Anmeldung zusendet wird.

Die aktuell gültigen Preise für die Kinderkurse entnehmen Sie bitte hier und für unsere Fitnesskurse hier. Aufgrund des guten Kosten-Leistungsverhältnisses werden keine Familienrabatte gewährt.

Anmeldungen
Hat Ihr Kind bereits an einem unserer Kurse teilgenommen, informieren wir Sie via E-Mail über die Einteilung und senden Ihnen das Anmeldeformular. Dieses muss ausgefüllt und via E-Mail oder im Kurs retourniert werden. Das Ankreuzen des gewünschten Kursortes und Kurstages ist zwingend.

Nach Eingang der Anmeldung werden Sie spätestens 5 – 7 Tage vor Kursbeginn eine Kursbestätigung und Rechnung erhalten (inkl. Kursort und Kurszeit).

Zahlungsbedingungen
Das Kursgeld ist jeweils vor Kursbeginn zu bezahlen. Nach 20 Tagen erfolgt die erste Mahnung. Bei einer zweiten Mahnung erheben wir eine Mahnungsgebühr von CHF 10.–. Das Kursgeld ist auf das folgende Bankkonto bei der Postfinance, lautend auf den Namen der Swimmis Schwimmschule E. Nägeli zu überweisen:

IBAN NR. CH52 0900 0000 8531 9074 3

Kursabmeldung oder Absenzen
Bei einer Abmeldung vor Kursbeginn wird das Kursgeld nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– zurückerstattet. Nach Kursbeginn wird kein Kursgeld zurückerstattet.

Für versäumte Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung. Teil-Rückerstattungen in Form von Gutschriften fürs Folgesemester sind nur aufgrund von gesundheits- oder unfallbedingtem Ausfall von mindestens drei aufeinanderfolgenden Lektionen mit Arztzeugnis möglich. Einzelne Krankheitstage werden nicht zurückerstattet.
Kursausfälle Für unvorhergesehene Kursausfälle seitens Swimmis (z.B. Krankheit/Unfall des Kursleiters, technische Probleme des Hallenbades, Naturgewalten, Epidemien und Pandemien etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung des Kurses. Falls seitens des Hallenbades möglich, werden nach Möglichkeit kostenlose Nachholtermine angeboten, ohne dass ein Anspruch darauf besteht.

Aufsichtspflicht von Swimmis
Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrpersonen von Swimmis besteht während der Kurszeit gegenüber den KursteilnehmerInnen im Schwimmbecken und dessen direkter Umgebung im Hallenbad (ohne Garderobe und Duschen). Sie beginnt bei Kursbeginn und endet bei Kursende, spätestens mit der Verabschiedung der Kinder.

Ausserhalb dieser Kurszeiten ist die/der KursteilnehmerIn oder die Begleitperson für die Aufsicht und das Einhalten der Regeln zuständig.

Die Badeordnung des Hallenbades ist strikte einzuhalten und die Weisungen das Bademeisters oder der Schwimmlehrerin von Swimmis sind jederzeit zu befolgen.

Kursregeln und Hygiene
Vor Kursbeginn sollte Ihr Kind die Toiletten aufsuchen. Gründliches Duschen vor dem Schwimmen ist obligatorisch. Für alle Kinder ist es obligatorisch eine Badekappe anzuziehen. Sie kann im Kurs für CHF 10.– gekauft werden. Während des Schwimmkurses ist es untersagt, Schmuck zu tragen. Des Weiteren bitten wir Sie aus hygienischen

Gründen und wegen der Geruchsemissionen den Kleinkindern Schwimmwindeln anzuziehen und die Windeln mit nach Hause zu nehmen.

Persönlichkeitsschutz, Datenschutz
Grundsätzlich ist das Fotografieren und Filmen im Hallenbad nicht verboten. Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Fotos/Videos aber nur dann veröffentlicht werden, wenn die darauf abgebildeten Personen (resp. deren Eltern) ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Wir bitten Sie darum, beim Fotografieren oder Filmen darauf zu achten, dass nur das eigene Kind aufgenommen wird.

Den Schwimmlehrpersonen ist es während der Kurse erlaubt, Videos oder Fotos der KursteilnehmerInnen anzufertigen, welche als Grundlage für die Verbesserung des Schwimmstils dienen. Diese Fotografien und Videos werden spätestens nach dem Kurs gelöscht und nicht weiterverwendet. Für Werbezwecke (wie Website, Broschüren, etc.) werden nur Bilder und Videos von Kindern verwendet, welche in der Anmeldung ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu gegeben haben.

Haftung
Die Kursteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr der KursteilnehmerInnen. Seitens Swimmis wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des KursteilnehmerInnen ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für die Haftung von Hilfspersonen von Swimmis.
Die Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Schaden von Wertgegenständen des Kursteilnehmers in den Räumlichkeiten des Hallenbades wird ausdrücklich wegbedungen.

Rückerstattung durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen je nach Versicherungsstand und Police einen Teil der Kurskosten. Eine Rückfrage bei Ihrem Versicherungsanbieter lohnt sich auf jeden Fall.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pfäffikon (ZH).

Weisslingen, 19. Januar 2021